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CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt

06. Juli 2026

Vom Rechtsakt bis zum CE-Zeichen: der strukturierte Weg zur rechtssicheren Konformität Ihres Produkts.

Die CE-Kennzeichnung ist die Voraussetzung dafür, dass zahlreiche Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie ist keine Qualitätsauszeichnung, sondern eine Herstellererklärung: Mit dem CE-Zeichen bestätigen Sie, dass Ihr Produkt alle einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt. Der folgende Ablauf zeigt Ihnen, wie Sie dabei strukturiert und nachvollziehbar vorgehen.

Was die CE-Kennzeichnung bedeutet

Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung tragen Hersteller, Inverkehrbringer oder der EU-Bevollmächtigte. Sie durchlaufen ein formelles Konformitätsbewertungsverfahren und dokumentieren dessen Ergebnis. Betroffen sind Produktgruppen, für die eine EU-Harmonisierungsvorschrift eine CE-Kennzeichnung ausdrücklich vorschreibt – etwa Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Bauprodukte oder Medizinprodukte. Nicht jedes Produkt darf oder muss ein CE-Zeichen tragen.

Der Ablauf in sieben Schritten

1. Einschlägige Rechtsakte bestimmen

Klären Sie zuerst, welche EU-Richtlinien und -Verordnungen für Ihr Produkt gelten. Oft sind es mehrere gleichzeitig, etwa die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Beachten Sie Übergänge: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird ab dem 20. Januar 2027 durch die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst.

2. Grundlegende Anforderungen ermitteln

Jeder Rechtsakt formuliert grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Ermitteln Sie, welche davon Ihr Produkt betreffen, und dokumentieren Sie diese Zuordnung als Grundlage für die spätere Bewertung.

3. Harmonisierte Normen anwenden

Für viele Anforderungen gibt es harmonisierte europäische Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind. Wenden Sie eine solche Norm an, greift die Konformitätsvermutung: Es wird angenommen, dass Sie die abgedeckten Anforderungen erfüllen. Die Anwendung ist grundsätzlich freiwillig, praktisch aber der sicherste Weg.

4. Konformitätsbewertungsverfahren wählen und durchführen

Der jeweilige Rechtsakt legt fest, welches Verfahren (Modul) zulässig ist. Wichtig ist die Frage, ob Sie die Konformität selbst erklären dürfen oder eine Benannte Stelle einbinden müssen:

  • Interne Fertigungskontrolle (Modul A): Der Hersteller bewertet und erklärt die Konformität eigenverantwortlich – typisch bei geringem Risiko.
  • EU-Baumusterprüfung (Modul B) mit Folge­modulen (z. B. C): Eine Benannte Stelle prüft das Baumuster.
  • Umfassende Qualitätssicherung (Modul H): Bewertung auf Basis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems.

Je höher das Risikopotenzial, desto stärker ist in der Regel eine unabhängige Prüfstelle eingebunden.

5. Technische Dokumentation erstellen

Die technischen Unterlagen belegen, dass Ihr Produkt die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Sie sind das Fundament der Konformitätserklärung und typischerweise über zehn Jahre aufzubewahren. Sinnvolle Bestandteile sind:

  • allgemeine Produktbeschreibung, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Schaltpläne;
  • Risikobeurteilung und Liste der angewandten Normen;
  • Berechnungen, Prüf- und Messberichte;
  • gegebenenfalls Bescheinigungen der Benannten Stelle;
  • Betriebs- bzw. Gebrauchsanleitung.

6. Konformitätserklärung ausstellen

In der EU-Konformitätserklärung übernehmen Sie die rechtliche Verantwortung. Sie enthält unter anderem Angaben zu Hersteller oder Bevollmächtigtem, zur eindeutigen Produktidentifikation, zu den angewandten Richtlinien und Verordnungen, zu den herangezogenen harmonisierten Normen sowie – falls beteiligt – zur Benannten Stelle samt Kennnummer. Sie schließt mit Ort, Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift.

7. CE-Zeichen anbringen

Erst nach Abschluss aller vorigen Schritte bringen Sie das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft an – am Produkt, andernfalls auf Verpackung und Begleitunterlagen. Die vorgegebenen Proportionen des Zeichens sind einzuhalten. War eine Benannte Stelle in der Produktionsphase beteiligt, folgt deren vierstellige Kennnummer.

Häufige Fehlerquellen

  • Nur einen Rechtsakt betrachten, obwohl mehrere gelten.
  • Die Risikobeurteilung als Formsache behandeln statt als Kern der Bewertung.
  • Veraltete Normenfassungen anwenden oder Übergangsfristen übersehen.
  • Die technische Dokumentation unvollständig oder erst nachträglich erstellen.
  • CE-Zeichen anbringen, obwohl eine Benannte Stelle erforderlich gewesen wäre.

Wie der VQB unterstützt

Der VQB begleitet Sie strukturiert durch den gesamten CE-Prozess: von der Identifikation der einschlägigen Rechtsakte und Normen über die Risikobeurteilung bis zum passenden Konformitätsbewertungsverfahren. Wir unterstützen beim Aufbau einer prüffesten technischen Dokumentation und einer belastbaren Konformitätserklärung – und verzahnen dies bei Bedarf mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem, damit Konformität dauerhaft nachweisbar bleibt.

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