CSRD – die neue EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was die Corporate Sustainability Reporting Directive nach dem Omnibus-Paket 2026 für Unternehmen bedeutet.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie, die aus der freiwilligen Nachhaltigkeitskommunikation eine verbindliche, prüfungspflichtige Berichterstattung macht. Sie löst die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und verankert Nachhaltigkeit als festen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung. Durch das sogenannte Omnibus-Paket hat sich 2026 allerdings entscheidend verändert, wer wann berichten muss.
Was die CSRD regelt
Kern der CSRD ist die Pflicht, im Lagebericht standardisiert über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu berichten. Die inhaltlichen Vorgaben liefern die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG entwickelt und von der EU-Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen wurden. Sie decken Querschnittsthemen sowie die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab.
Zwei Prinzipien prägen die CSRD:
- Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Mensch und Umwelt (Inside-out) als auch über finanzielle Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren (Outside-in).
- Prüfpflicht und Digitalformat: Die Angaben unterliegen einer externen Prüfung (zunächst mit begrenzter Sicherheit) und müssen digital ausgezeichnet als Teil des Lageberichts veröffentlicht werden.
Das Omnibus-Paket: massive Entlastung
Um die Belastung insbesondere kleinerer Unternehmen zu senken, hat die EU das erste Omnibus-Paket beschlossen. Nach der Trilog-Einigung vom 9. Dezember 2025 und der Abstimmung im EU-Parlament am 16. Dezember 2025 wurde die Richtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen:
- Deutlich höhere Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Mio. Euro. Nach Schätzung der EU-Kommission fallen dadurch rund 80 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus der Pflicht.
- Verschobene Fristen ("Stop-the-clock"): Unternehmen der zweiten Welle berichten erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027; kapitalmarktorientierte KMU (dritte Welle) erst ab 2029 für das Geschäftsjahr 2028.
- Schlankere ESRS: Ein überarbeiteter delegierter Rechtsakt soll Mitte 2026 verabschiedet werden. Rund 61 Prozent der bisher verpflichtenden Datenpunkte sowie alle freiwilligen Angaben entfallen; die überarbeiteten Standards sollen ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten.
- Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse muss nicht mehr jährlich vollständig wiederholt werden, sondern nur bei wesentlichen Änderungen. Eine vertiefte Prüfung ist vor allem bei unklaren Fällen ("close calls") vorgesehen.
Stand der Umsetzung in Deutschland
Deutschland hatte die ursprüngliche CSRD verspätet umgesetzt. Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung beschlossen, der die "Stop-the-clock"-Richtlinie eins zu eins übernimmt und die höheren Schwellenwerte bereits einbezieht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführen. Ziel der Bundesregierung ist es, das Gesetz noch 2026 zu verabschieden, damit die Erleichterungen zügig greifen und keine Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Staaten entstehen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wer künftig nicht mehr direkt berichtspflichtig ist, sollte das Thema nicht abhaken. Große Auftraggeber, Banken und Investoren fragen ESG-Daten zunehmend entlang der Lieferkette ab. Für viele KMU wird der freiwillige, schlankere Standard (der auf dem VSME-Ansatz aufbaut) zum praxisnahen Einstieg. Sinnvoll sind jetzt vor allem:
- Klärung des eigenen Status: Bin ich nach den neuen Schwellenwerten direkt betroffen, indirekt über die Lieferkette gefordert – oder beides?
- Aufbau einer belastbaren Datengrundlage für die wesentlichen ESG-Kennzahlen statt punktueller Einzelabfragen.
- Verknüpfung der Berichterstattung mit dem bestehenden Managementsystem (z. B. ISO 9001, ISO 14001), um Doppelarbeit zu vermeiden.
Wie der VQB unterstützt
Der VQB begleitet Sie dabei, Nachhaltigkeitsanforderungen praxisnah und proportional umzusetzen. Wir klären mit Ihnen den Anwendungsbereich, führen Sie durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und verankern die relevanten Kennzahlen in Ihrem bestehenden Managementsystem. So wird aus der Berichtspflicht ein strukturierter Reifegrad-Prozess, der Aufwand reduziert und den Nutzen für Ihr Unternehmen erhöht.
Population and Geographical Situation
Population with main residence: | 37.412 |
Male: | 48% |
Female: | 52% |
Population with main residence: | 2.487 |
Population density (inhabitants per km²): | 490 |
Northern latitude: | 53° 40′ |
Eastern longitude: | 10° 17′ |
Highest point: | Koenigsberg 540 m above HN |
Lowest point: | Main Street 123 110 m above HN |
Total area: | 50,40 km² |
Traffic area: | 3,80 km² |
Agriculture/Landscaped area: | 27,50 km² |
Forest/Recreation area: | 2,85 km² |
Water surface: | 4,74 km² |
Competent Authority
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