REACH und RoHS – Stoffbeschränkungen in der EU
Wie REACH und RoHS gefährliche Stoffe in Produkten regeln – und was Unternehmen entlang der Lieferkette beachten müssen.
REACH und RoHS sind die beiden zentralen EU-Regelwerke, mit denen die Verwendung gefährlicher chemischer Stoffe in Produkten begrenzt wird. Wer Erzeugnisse herstellt, importiert oder in Verkehr bringt, muss beide kennen – denn Verstöße können den Marktzugang kosten. Dieser Beitrag ordnet die Anforderungen ein und zeigt, worauf es 2026 besonders ankommt.
REACH: Der umfassende Rahmen für Chemikalien
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Sie verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten, und gilt grundsätzlich für nahezu alle Stoffe – als Reinstoff, in Gemischen und in Erzeugnissen. Zuständig ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. REACH kennt vier Verfahren, die für Unternehmen unterschiedlich relevant sind:
- Registrierung: Stoffe, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, müssen bei der ECHA registriert werden – nach dem Grundsatz „ohne Daten kein Markt".
- Bewertung: ECHA und Mitgliedstaaten prüfen Dossiers und Stoffe auf Risiken.
- Zulassung (Anhang XIV): Besonders besorgniserregende Stoffe dürfen nach Ablauf des „Sunset Date" nur noch mit ausdrücklicher Zulassung verwendet werden.
- Beschränkung (Anhang XVII): Für bestimmte Stoffe gelten EU-weite Verwendungsverbote oder Auflagen.
Die SVHC-Kandidatenliste und die 0,1-%-Schwelle
Von großer praktischer Bedeutung ist die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern). Sie umfasst nach der Aktualisierung vom Februar 2026 insgesamt 253 Einträge, darunter neu aufgenommen etwa n-Hexan. Enthält ein Erzeugnis einen Kandidatenstoff in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent, entstehen ohne Übergangsfrist Pflichten:
- Information der Abnehmer und – auf Anfrage – der Verbraucher entlang der Lieferkette,
- Meldung an die SCIP-Datenbank der ECHA,
- gegebenenfalls Registrierungspflichten bei bewusster Freisetzung des Stoffes.
RoHS: Stoffverbote speziell für Elektronik
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances) beschränkt gefährliche Stoffe gezielt in Elektro- und Elektronikgeräten. Im Unterschied zu REACH ist RoHS eine Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wird – in Deutschland über die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV). Die Einhaltung ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Aktuell beschränkt Anhang II zehn Stoffe:
- Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom,
- die Flammschutzmittel PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenylether),
- die vier Weichmacher DEHP, BBP, DBP und DIBP.
Der zulässige Grenzwert liegt bei 0,1 Massenprozent je homogenem Werkstoff – bei Cadmium bei 0,01 %. Maßgeblich ist dabei das homogene Material, nicht das Gesamtprodukt, was die Anforderungen an die Materialkenntnis erhöht.
REACH und RoHS – Abgrenzung und Zusammenspiel
Beide Regelwerke ergänzen einander, sind aber nicht deckungsgleich:
- Anwendungsbereich: REACH gilt branchenübergreifend für nahezu alle Produkte, RoHS ausschließlich für Elektro- und Elektronikgeräte.
- Regelungslogik: RoHS verbietet eine feste, überschaubare Stoffliste; REACH arbeitet mit einer wachsenden, dynamischen Kandidaten- und Beschränkungsliste.
- Nachweis: RoHS verlangt eine Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung, REACH vor allem Informationsweitergabe und SCIP-Meldung.
In der Praxis muss ein Elektronikprodukt beide Anforderungen gleichzeitig erfüllen.
Aktuelle Entwicklungen 2026
Beide Regelwerke sind in Bewegung. Unter RoHS laufen mehrere langjährige Ausnahmen für Blei aus: Nach im Dezember 2025 in Kraft getretenen delegierten Rechtsakten gilt ab dem 11. Dezember 2026 sowie im ersten Halbjahr 2027 unter anderem für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer, in Glas und Keramik sowie in hochschmelzenden Loten wieder der reguläre Höchstwert von 0,1 %.
Unter REACH prägt vor allem der PFAS-Beschränkungsvorschlag die Diskussion. Die wissenschaftlichen Ausschüsse RAC und SEAC haben 2026 ihre Stellungnahmen verabschiedet; eine der diskutierten Optionen ist ein weitreichendes Verbot dieser „Ewigkeitschemikalien" mit Übergangsfristen. Für viele Branchen von der Medizintechnik bis zur Beschichtung wären die Folgen erheblich – frühzeitige Substitutionsprüfungen sind daher ratsam.
Wie der VQB unterstützt
Der VQB hilft KMU, REACH- und RoHS-Anforderungen strukturiert in das bestehende Managementsystem – etwa nach ISO 9001 oder ISO 14001 – einzubinden. Wir unterstützen bei der Bewertung Ihrer Stoffe und Lieferketten, beim Aufbau von Nachweis- und Meldeprozessen (inklusive SCIP) und bei der Vorbereitung auf kommende Beschränkungen wie PFAS. So schaffen Sie Rechtssicherheit und sichern den Marktzugang Ihrer Produkte.
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